Seattle Times und Newsday verklagen OpenAI und Microsoft: Ein 88-Wörter-Test landet vor Gericht
Kurzfassung
Zwei Regionalverlage werfen OpenAI und Microsoft vor, Bezahlinhalte ohne Erlaubnis für KI-Produkte genutzt zu haben; verhandelt werden Reproduktion, Quellenangaben und Marktersatz.
Ob diese Klage die Kosten der Nutzung journalistischer Inhalte durch generative KI verändert, hängt davon ab, ob die Verlage konkrete Modellausgaben mit einzelnen registrierten Werken verbinden können. Der bloße Nachweis, dass ein Crawler die Webseiten erreichen konnte, reicht dafür nicht aus. Verlangt das Gericht in den kommenden drei bis sechs Monaten Angaben zu jedem Artikel, den betroffenen Modellversionen und reproduzierbaren Ausgabebedingungen, wird die Behauptung technisch prüfbar. Scheitern diese zentralen Ansprüche bereits an einem frühen Abweisungsantrag, dürfte die Klage Lizenzverhandlungen zunächst deutlich weniger beeinflussen. The Seattle Times und Newsday reichten die Klage gegen OpenAI und Microsoft am 2026-09-04 beim Bundesgericht für den südlichen Bezirk von New York ein; das Aktenzeichen lautet 1:26-cv-07644.
Die 38-seitige Klageschrift behauptet, die Unternehmen hätten Artikel hinter Bezahlschranken ohne Erlaubnis kopiert und für Trainingsdatensätze, Feinabstimmung und Retrieval-Augmented Generation verwendet. Außerdem seien Titel, Autorennamen, Copyright-Hinweise und weitere Rechteinformationen entfernt worden. Dabei handelt es sich um Behauptungen der Kläger; das Gericht hat bislang keine Haftung von OpenAI oder Microsoft festgestellt. Die Klage führt sieben Anspruchsgruppen auf, darunter direkte und mittelbare Urheberrechtsverletzung, zwei Ansprüche nach dem Digital Millennium Copyright Act sowie Markenverwässerung nach Bundesrecht und dem Recht der Staaten Washington und New York.
Im Mittelpunkt der Beweisführung steht die Reproduktion durch das Modell. Laut Klageschrift erhielt ein Modell lediglich Überschrift, Datum und URL eines Artikels und gab anschließend 88 consecutive words aus einer Seattle-Times-Recherche zur Boeing-737-MAX-Krise wieder. Weitere Beispiele betreffen Texte von Newsday. Der Versuch stammt jedoch von den Klägern, und das Dokument veröffentlicht weder ein vollständiges Prompt-Protokoll noch einen reproduzierbaren Modellstand, eine unabhängige Wiederholung oder die Größe der Stichprobe. Aus einem Beispiel lässt sich deshalb weder die Häufigkeit solcher Ausgaben noch die Speicherung desselben Materials in allen genannten Modellen ableiten.
Bezahlschranken, RAG und Lizenzen
Die Verlage beschreiben zwei technische Wege: Kopien während des Modelltrainings und Kopien bei einer aktuellen Suche. Newsday gibt an, seit August 2022 eine vollständige Bezahlschranke zu betreiben; seine robots.txt schließe OpenAI und Common Crawl aus. The Seattle Times verweist auf Geschäftsbedingungen, die KI-Training und Grounding untersagen. Nach Auffassung der Kläger verletzen sowohl das Kopieren für Datensätze als auch das Abrufen von Artikeln für RAG-Antworten ihre Rechte. Die Beklagten können Datenherkunft, Erlaubnis, Fair Use, technische Kausalität und Schadensberechnung bestreiten; die Klageschrift entscheidet keine dieser Einwände.
Das wirtschaftliche Argument betrifft Abonnements und Werbung. Die Klage nennt zusammen 30 Pulitzer-Preise, rund 108.000 reine Digitalabonnements bei The Seattle Times und etwa 60.000 Digitalabonnements bei Newsday. Direkte Antworten von KI-Produkten verringerten nach Darstellung der Kläger Verweise, Werbeeinblendungen und neue Abonnements. Zugleich verweist das Dokument auf mehr als ein Dutzend Lizenzverträge von OpenAI mit anderen Medienunternehmen, nennt aber keinen belastbaren Preis, den gerade diese beiden Verlage erzielt hätten. Das Gericht muss daher getrennt prüfen, ob Inhalte genutzt wurden, ob eine Ausgabe einen Artikel ersetzte und welcher finanzielle Schaden daraus entstand.
Die Kläger verlangen gesetzlich festgelegten oder tatsächlichen Schadenersatz, Gewinne der Beklagten, eine dauerhafte Unterlassungsverfügung sowie die Beschlagnahme oder Vernichtung von Modellen und Trainingsdatensätzen, die ihre Werke oder Ableitungen enthalten. Das sind Anträge der Kläger und keine gerichtlichen Anordnungen. TechCrunch berichtete, Microsoft habe gegenüber GeekWire Überraschung über die Klage geäußert und Gesprächsbereitschaft signalisiert; eine inhaltliche Antwort von OpenAI enthielt der Bericht nicht. Messbar sind als Nächstes eine mögliche Einbeziehung in das bestehende gebündelte OpenAI-Urheberrechtsverfahren, der Zeitpunkt einer Klageerwiderung oder eines Abweisungsantrags und die Frage, ob die Beweisaufnahme Modellversionen, Trainingsunterlagen und Prompt-Protokolle erfasst.
Quellen:
- Klageschrift beim U.S. District Court for the Southern District of New York: The Seattle Times Company and Newsday LLC v. OpenAI et al.
- TechCrunch: Seattle Times and Newsday are the latest publications to sue OpenAI and Microsoft
- GeekWire: Seattle Times sues Microsoft and OpenAI, alleging they trained their AI on its journalism
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